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Andreas Neumann – Fertigung – Werbung - Design
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Andreas Neumann - Gebäude

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vorbemerkung
Die nachfolgenden AGB sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Übernahme und Verwendung für eigene gewerbliche Zwecke ist mithin ohne unsere vorherige Einwilligung nicht gestattet.

§ 1 Anwendungsbereich
Wir führen unsere Aufträge ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) aus. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt ausdrücklich, soweit sie in Widerspruch zu den unseren stehen. Abweichende Regelungen von unseren AGB bedürfen im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Mindestbestellmenge
Für alle Aufträge gilt unser Mindestauftragswert von Euro 25,00 netto.

§ 3 Preise
1. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter der Maßgabe unveränderter Auftragsdaten seitens des Auftraggebers. Durch nachträgliche Änderungen entstehende Mehrkosten werden ihm berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, welche der Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt.
2. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung nicht ein. Die Lieferkosten trägt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung der Besteller, unsere Lieferbedingungen sind unfrei. Die Kosten für Lieferung / Versand berechnen wir nach den marktüblichen Konditionen, die wir zuzüglich einer Handlingpauschale von 10% dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
3. Leistungen für Grafikarbeiten, Dateierstellung oder Dateiänderung berechnen wir im 15 min. Takt nach unserem aktuellen Stundensatz von 69,00 € nto. je Stunde. Erbrachte Montageleistungen berechnen wir je Monteur, zzgl. An- u. Abfahrt auf der Std.-Basis von 59,00 € nto. Ggf. benötigte zusätzliche Gerätschaften wie Steiger o.ä. berechnen wir gesondert nach Aufwand.
4. Vorarbeiten wie z.B. Entwürfe, Muster, Skizzen, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten, welche vom Auftraggeber veranlasst sind, berechnen wir ihm gesondert. Solches gilt auch für Datenübertragungen z.B. per ISDN.
5. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, es sei denn anderes ist ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Zahlung, Vorkasse, Aufrechnung, Verzug
1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Eine etwaige Skonto-Vereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Ausstellungstag unserer Rechnungen ist der Tag der Lieferung, Teillieferung oder im Falle einer Holschuld oder bei Annahmeverzug der Lieferbereitschaft.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen können wir eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Auch bei Neukunden behalten wir uns vor, nur gegen Vorkasse zu liefern. Die Produktion beginnt dann erst nach Zahlungseingang.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Tritt nach Vertragsschluss eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers ein, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurück behalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
5. Bei Zahlungsverzug gilt ein Verzugszins in Höhe von 8%-Punkten p.a. über EZB- Basiszins, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Anderenfalls gilt ein Verzugszins von 5%-Punkten p.a. über EZB-Basiszins. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung (ersatzweise Lieferbereitschaft gem. Abs.1) der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gemäß oben § 3 nicht, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

§ 5 Lieferung, Mengenabweichungen, Gefahrübergang, Fristen
1. Wir behalten uns vor, erst nach erfolgter schriftlicher Freigabe des Auftraggebers mit der Produktion zu beginnen.
2. Mengenabweichungen in Gestalt von Über- oder Unterlieferungen von bis zu 10% stellen keinen Mangel dar. Der Auftraggeber hat die tatsächlich gelieferte Menge zu bezahlen.
3. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr mit Übergabe an die den Transport durchführende Person auf den Auftraggeber über.
4. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
5. Bei Leistungsverzögerungen unsererseits kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
6. Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch bei unseren Zulieferern – wie z.B. Streik, Aussperrung und sonstige Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Ein Rücktritt ist jedoch frühestens nach Ablauf von vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung zulässig. Eine Haftung unsererseits ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. An den uns vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen und –daten, Datenträgern, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Anderenfalls steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB bis zur Erfüllung aller fälligen Forderungen aus dem betroffenen Vertragsverhältnis zu.
8. Güten und Maße unserer Kunststoff- und Metall-Fertigungsartikel bestimmen sich nach den DIN-/EN-Normen bzw. Werkstoffblättern, mangels solcher nach Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen, Werksnormen, Werkstoffblätter oder Werksprüfbescheinigungen sowie Angaben zu Güten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitäts- oder Herstellererklärungen und entsprechende Kennzeichnungen wie CE und GS.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. An der gelieferten Ware besteht bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentumsvorbehalt. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs befugt. Seine Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab, was wir hiermit gleichfalls annehmen. Spätestens im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen. übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten im entsprechenden prozentualen Anteil zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
2. Bei Be- und Verarbeitung von uns gelieferter oder in unserem Eigentum stehender Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behalten in jeder Stufe der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als unser Vorbehaltseigentum.

§ 7 Prüfungspflichten / Gewährleistung
1. Wir nehmen keine Prüfung unserer Ware gegen das Befüllgut vor, welches der Auftraggeber einzubringen beabsichtigt. Eine Prüfung auf Beeinträchtigungen der Wischfestigkeit, Beständigkeit, Farben und Klebkraft der Etiketten durch das Befüllgut obliegt dem Auftraggeber und somit auch die Freigabe, dass eine Eignung gegeben ist.
2. Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Erhalt der Ware deren Vertragsgemäßheit zu prüfen. Das gilt auch für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenprodukte. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung / Produktionsreifeerklärung oder bei allen sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers auf diesen über. Das gilt nur dann nicht, wenn die Fehler erst in dem sich an die Druckreifeerklärung / Produktionsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
3. Der Auftraggeber hat uns offensichtliche Mängel binnen einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab ihrer Entdeckung. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
4. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Rechte auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen sind oder die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehlschlug.
5. Mängel an Teilen von gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.
6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Abweichungen vom Original kein Mangel. Das gleiche gilt beim Vergleich des Endprodukts mit sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken). Darüber hinaus ist die Haftung für solche Mängel ausgeschlossen, welche den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Endprodukts nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.
7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
8. An uns durch den Auftraggeber oder durch ihn eingeschaltete Dritte zugelieferten Materialien (auch Datenträger, übertragene Daten) trifft uns keine Prüfungspflicht. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neusten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren und andere Schadprogramme einzusetzen. Widrigenfalls haftet er uns auf Ersatz des Schadens, den wir infolge von mit übersandten Schadprogrammen erleiden. Die Datensicherung hat allein der Auftraggeber sicher zu stellen. Wir sind berechtigt eine Kopie der uns übersandten Daten anzufertigen.
9. Für den Fall, dass der Auftraggeber uns einen Vertragspartner (Zulieferer) verpflichtend vorgibt, von welchem wir die vertragsgegenständliche Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise selbst zu beziehen haben, sind Ansprüche des Auftraggebers gegenüber uns wegen Mängelgewährleistung ausgeschlossen. Der Lieferant ist seinerseits verpflichtet, dem Auftraggeber seine sämtlichen Ansprüche abzutreten, die ihm in Bezug auf die Mängelgewährleistung gegen den Zulieferer zustehen.

§ 8 Haftung, Verjährung
1. Schadens- / und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht

3. Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (§§ 7, 8) verjähren mit Ausnahme der unter § 8 Abs. 2 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr ab Lieferung der Ware, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Ansonsten gilt eine zweijährige Verjährungsfrist. Vorstehende Fristen greifen nicht ein, wenn uns arglistiges Handeln vorzuwerfen ist.

§ 9 Handelsbräuche
Im kaufmännischen Verkehr gelten für unsere Druckerzeugnisse die Handelsbräuche in der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen von Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§ 10 Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Archivierung ist dann vergütungspflichtig. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies der Auftraggeber vorbehaltlich abweichender Vereinbarung selbst zu veranlassen.

§ 11 Wiederkehrende Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall mit Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden.

§ 12 Rechte Dritter, Referenzfotos
Der Auftraggeber haftet allein im Falle der Verletzung von Rechten Dritter infolge der Ausführung seines Auftrags, insbesondere betreffend Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und uns alle Schäden zu ersetzen, die uns im Falle der Inanspruchnahme durch geschädigte Dritte erwachsen.
Wir behalten und vor, Fotos von uns gelieferter Produkten zu erstellen, um sie als Referenzfotos – auch auf unserer Homepage – zu verwenden. Ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers wird dieser nicht namentlich oder durch sein Logo genannt.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, mithin Hamburg. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§ 14 Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Klausel dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. An ihre Stelle tritt vielmehr eine wirksame oder durchführbare Klausel, welche der entfallenen ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand ab 07.07.2017

ANDREASNEUMANN
Digitaldruck + Fertigung

Cranzer Elbdeich 16
21129 Hamburg

Telefon: 040 - 58 28 58
Fax: 040 – 58 91 71 10
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